Gilt seit 3. August 2026 · Finanzierung

Jung kauft Alt ab August 2026: Passt die Förderung zu deiner Wohnung?

Seit 3. August kann die Sanierungspflicht auch über bestimmte energetische Einzelmaßnahmen erfüllt werden. Der Kredit passt trotzdem nur zu einem engen Profil – und muss vor dem Kaufvertrag über einen Finanzierungspartner beantragt werden.

Geprüft: 23. August 2026 · 7 Min. Lesezeit · Von ImmoStart

Betrifft: Familien und Alleinerziehende, die erstmals eine selbstgenutzte Bestandsimmobilie kaufen

Kurz gesagt

Das Programm kann passen, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, du in Deutschland noch kein Wohneigentum besitzt, die Immobilie selbst nutzt, die Einkommensgrenze einhältst und eine Wohnung der Energieklasse F, G oder H fristgerecht sanierst. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.

Wohnung und Finanzierung zusammen prüfen

Das ändert sich

Einzelmaßnahmen sind jetzt möglich

Neben der Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE oder Denkmal EE akzeptiert KfW seit 3. August bestimmte Maßnahmen an Fenstern, Heizung, Fassade sowie Dach beziehungsweise oberster Geschossdecke.

Die Zielgruppe bleibt klar begrenzt

Gefördert werden Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die erstmals Wohneigentum in Deutschland erwerben und es selbst bewohnen.

Kredithöhe richtet sich nach der Kinderzahl

KfW nennt bis zu 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern. Die Einkommensgrenze beginnt bei 90.000 Euro und steigt um 10.000 Euro je weiterem Kind.

Sanieren bleibt Pflicht

Die geförderte Immobilie muss beim Antrag die Energieeffizienzklasse F, G oder H haben. Für die vereinbarte Sanierung bleiben höchstens 54 Monate ab KfW-Zusage.

Betrifft dich das?

Wahrscheinlich relevant, wenn

  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt am Tag des Antrags im Haushalt.
  • Die künftige Wohnung ist dein einziges Wohneigentum in Deutschland.
  • Du wirst mindestens 50 Prozent Miteigentum halten und selbst dort wohnen.
  • Das maßgebliche Haushaltseinkommen liegt unter der Grenze für deine Kinderzahl.
  • Ein gültiger Energieausweis weist Klasse F, G oder H aus.

Daraus folgt noch nicht

  • Gefördert wird der Kaufpreis einschließlich Grundstückskosten, nicht die Kaufneben- oder Sanierungskosten.
  • Ein günstiger Förderkredit ersetzt nicht die Bankprüfung deiner gesamten Finanzierung.
  • Wer bereits Wohneigentum oder bestimmte frühere Familienförderungen hat, kann ausgeschlossen sein.

Was du jetzt prüfen solltest

  1. Eigentum und Vorförderung ehrlich abgleichen

    Prüfe auch kleine Miteigentumsanteile und frühere Programme wie Baukindergeld oder Wohneigentum für Familien.

  2. Maßgebliches Einkommen berechnen

    Für Anträge 2026 verlangt KfW grundsätzlich die Steuerbescheide 2024 und 2023. Nutze das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt.

  3. Energieklasse belegen

    Ein gültiger Bedarfs- oder Verbrauchsausweis muss F, G oder H zeigen. Eine bloße Angabe im Exposé reicht nicht.

  4. Sanierungsweg vorprüfen

    Kläre mit Fachleuten, ob Effizienzhausziel oder zulässige Einzelmaßnahmen technisch, finanziell und innerhalb von 54 Monaten realistisch sind.

  5. Vor dem Kaufvertrag zur Bank

    Beantrage den Förderkredit über einen Finanzierungspartner, bevor du das Vorhaben beginnst. Eine aufschiebende Bedingung im Kaufvertrag muss vorab sauber gestaltet werden.

Schnelltest: passt das Programm grundsätzlich?

Eine Familie mit zwei minderjährigen Kindern findet ihre erste Eigentumswohnung. Der Energieausweis zeigt Klasse G; der Kaufpreis beträgt 330.000 Euro.

Zu kurz gedacht

„Zwei Kinder bedeuten automatisch 160.000 Euro KfW-Kredit – wir können unterschreiben.“

Besserer nächster Schritt

Prüfe zuerst Einkommen, bisheriges Eigentum und Vorförderung. Lege mit Energieeffizienz-Expertise einen zulässigen Sanierungsweg fest und beantrage den Kredit über die Bank vor dem Kaufvertrag. Die 160.000 Euro sind ein Höchstbetrag, keine automatische Zusage und decken nicht die Sanierungskosten.

Noch offen

  • Welche Einzelmaßnahmen für das konkrete Gebäude genügen, muss anhand der aktuellen BEG-Anforderungen und Nachweise geplant werden.
  • Konditionen und Zinssätze können sich ändern und müssen am Tag des Finanzierungsgesprächs geprüft werden.
  • Die Kombination mit Landes- oder kommunalen Programmen ist standort- und programmspezifisch.

Was ImmoStart dabei kann – und was nicht

Kann helfen

In ImmoStart kannst du das Objekt mit Kaufpreis, Eigenkapital, Unterlagen, Sanierungsfragen und Finanzierungsszenarien strukturieren und mit anderen Wohnungen vergleichen.

Ersetzt nicht

ImmoStart ermittelt keine KfW-Berechtigung, beantragt keinen Förderkredit und ersetzt weder Finanzierungspartner noch Energieeffizienz-Experten oder rechtliche Vertragsprüfung.

Offizielle Quellen

Nächste Prüfung: Monatlich sowie bei neuem KfW-Merkblatt, Konditionsänderung oder Änderung der BEG-Anforderungen prüfen.

Recherche, Struktur und sprachliche Bearbeitung wurden mit KI unterstützt. Status, Kernaussagen, Quellen und ImmoStart-Produktbezug wurden zum angegebenen Stand geprüft.

Prüfe erst den Förderweg – und dann die ganze Wohnung.

Bündle Energieausweis, Kaufpreis, Eigenkapital und Sanierungsfragen am Objekt, bevor eine mögliche Förderung zur festen Annahme wird.

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Diese Einordnung dient der allgemeinen Information. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Förder-, Energie- oder Finanzierungsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.