Gilt seit 21. Juli 2026 · Förderung
Neue BEG-Förderung seit Juli 2026: Was Käufer vor der Sanierungsrechnung prüfen müssen
Seit 21. Juli gelten neue Förderbedingungen. Entscheidend ist nicht nur der Prozentsatz: förderfähige Kosten, Deckel, Bonus, Antragsteller und Antragszeitpunkt bestimmen, was du seriös in deine Finanzierung übernehmen kannst.
Geprüft: 23. August 2026 · 7 Min. Lesezeit · Von ImmoStart
Betrifft: Käufer und Eigentümer, die Heizung oder Effizienz eines Wohngebäudes modernisieren wollen
Kurz gesagt
Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 Prozent. Sie wird aber nicht pauschal auf deine gesamte Rechnung gezahlt: Kostenobergrenzen, Bonusvoraussetzungen, der WEG-Antragsweg und eine KfW-Zusage entscheiden über den tatsächlich nutzbaren Betrag.
Das ändert sich
Grundförderung 30 Prozent, neuer Kostenrahmen
Für die erste Wohneinheit werden höchstens 28.000 Euro als förderfähige Kosten angesetzt. Für weitere Einheiten gelten andere Staffelungen. Der Höchstbetrag der ersten Einheit soll ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro sinken.
Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt
Für Selbstnutzende nennt KfW 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Bei mindestens einem minderjährigen Kind erhöht ein einmaliger Familienzuschlag die jeweilige Bemessungsgrenze um 10.000 Euro.
Einige technikspezifische Vorteile entfallen
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen. Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst bei 16 Prozent und soll ab Februar 2027 stufenweise sinken.
70 oder 80 Prozent sind Obergrenzen, keine Zusage
Grund- und Bonusförderung sind grundsätzlich bei 70 Prozent gedeckelt. Für bestimmte selbstnutzende Haushalte mit niedrigerem Einkommen kann KfW bis zu 80 Prozent nennen. Jede Förderung bleibt von den konkreten Voraussetzungen und der Zusage abhängig.
Betrifft dich das?
Wahrscheinlich relevant, wenn
- Du rechnest einen Heizungstausch nach dem Wohnungskauf ein.
- Du kaufst in einer WEG mit zentraler Heizung oder geplanter Gemeinschaftsmaßnahme.
- Ein Bonus hängt von Selbstnutzung, Einkommen oder dem Zeitpunkt der Maßnahme ab.
- Im Kaufgespräch wird eine mögliche Förderung bereits vom Sanierungsbedarf abgezogen.
Daraus folgt noch nicht
- Der Förderhöchstbetrag ist die Rechengrundlage, nicht automatisch der Zuschuss.
- Eine Verkäufer- oder Maklerangabe ersetzt keine Prüfung der aktuellen Produktbedingungen.
- Bei einer WEG unterscheiden sich Basisantrag, Zusatzanträge und die Zuordnung der Kosten.
Was du jetzt prüfen solltest
- Maßnahme und Antragsteller klären
Handelt die WEG für eine zentrale Anlage, ein einzelner Eigentümer oder ein Selbstnutzer mit möglichem Bonus? Davon hängt der Antragsweg ab.
- Förderfähige Kosten getrennt ausweisen
Trenne Gesamtangebot, förderfähige Positionen, Kostenobergrenze und mögliche Boni. Multipliziere nicht einfach die Gesamtrechnung mit 30 oder 70 Prozent.
- Antragsreihenfolge vor Auftrag prüfen
Lass dir von KfW, Fachunternehmen und gegebenenfalls Energieeffizienz-Experten bestätigen, wann Vertrag, Antrag und Maßnahmenbeginn zulässig sind.
- WEG-Beschluss und Kostenanteil lesen
Prüfe Beschluss, Verteilungsschlüssel, Rücklage, Sonderumlage und ob der Zuschuss dem Gebäude oder einzelnen Eigentümern zugeordnet wird.
- Kaufrechnung ohne unbestätigte Förderung testen
Die Wohnung sollte auch in einem vorsichtigen Szenario tragbar sein, in dem die Förderung später, niedriger oder gar nicht zufließt.
Beispiel: 35.000 Euro Angebot für die Heizung
Ein Angebot nennt 35.000 Euro Gesamtkosten für eine erste Wohneinheit. Im Gespräch werden pauschal 30 Prozent Zuschuss abgezogen.
Zu kurz gedacht
35.000 Euro × 30 Prozent = 10.500 Euro sichere Förderung.
Besserer nächster Schritt
Prüfe zuerst, welche Positionen förderfähig sind und welcher Kostenhöchstbetrag gilt. Selbst bei vollständig förderfähiger Maßnahme wären 30 Prozent von 28.000 Euro zunächst 8.400 Euro – vor Bonusprüfung, WEG-Zuordnung und KfW-Zusage. Das Beispiel erklärt nur die Mechanik, nicht deinen Anspruch.
Noch offen
- KfW weist darauf hin, dass einzelne Antragsoberflächen zeitweise noch alte Bonusfelder zeigen können; maßgeblich sind die aktuellen Produktbedingungen.
- Der angekündigte Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen soll erst 2027 konkretisiert werden.
- Ob eine Maßnahme im Einzelfall technisch und personell förderfähig ist, muss vor Beauftragung geklärt werden.
Was ImmoStart dabei kann – und was nicht
Kann helfen
In ImmoStart kannst du Kaufpreis, Kostenannahmen, Unterlagen, WEG-Fragen und ein vorsichtiges Finanzierungsszenario beim konkreten Objekt zusammenführen.
Ersetzt nicht
ImmoStart stellt keinen Förderantrag, prüft keine Förderfähigkeit und ersetzt weder KfW-Produktberatung noch Energie- oder Finanzierungsberatung.
Offizielle Quellen
- KfW: Anpassungen in der BEG 2026
Offizielle Übersicht zu Grundförderung, Höchstbeträgen, Boni und Änderungen seit 21. Juli 2026.
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Aktuelle Produktbedingungen, WEG-Antragswege, Hinweise und Formulare.
- KfW: Dokumente zum Produkt 458
Aktuelles Merkblatt und technische Dokumente; vor Antrag erneut auf Versionsstand prüfen.
Nächste Prüfung: Monatlich sowie bei neuen KfW-Merkblättern, korrigierten Antragsoberflächen oder Konkretisierung des Wertschöpfungsbonus prüfen.
Recherche, Struktur und sprachliche Bearbeitung wurden mit KI unterstützt. Status, Kernaussagen, Quellen und ImmoStart-Produktbezug wurden zum angegebenen Stand geprüft.
Rechne die Wohnung nicht mit einer unbestätigten Förderung schön.
Halte Maßnahme, WEG-Unterlagen und offene Förderfragen am Objekt fest und vergleiche ein vorsichtiges Szenario mit deiner Wunschrechnung.
Diese Einordnung dient der allgemeinen Information. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Förder-, Energie- oder Finanzierungsberatung und keine Prüfung des Einzelfalls.